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AGB

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma

Kubina Racing GmbH

mit Firmensitz, Württembergische-Allee 2, 50858 Köln.

  1. Allgemeine Bestimmungen:

1.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Kubina Racing GmbH gelten für die Vertragsbeziehung zwischen den Vertragspartnern, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn die Firma Kubina Racing GmbH ausdrücklich deren Geltung zugestimmt hat. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.

2.

Für Art, Umfang und Abwicklung der beiderseitigen Leistungen gilt zunächst das vertraglich Vereinbarte – nachrangig die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.

Mit Angabe einer deutschen Adresse erklärt der Vertragspartner, dass die Adresse sein Wohnsitz / Unternehmenssitz ist und die ausschließliche Anwendung deutschen Rechtes begründet. Sofern der Vertragspartner eine ausländische Anschrift (EU-Land / Drittland) angibt, ist hiermit ausdrücklich das UN-Kaufrecht in englischer Fassung vereinbart.

Sind beide Vertragspartner Unternehmer / Kaufleute, so gelten für deutsche Geschäftsbeziehungen die Handelsbräuche im Sinne des HGBs. Bei ausländischer Rechtsbeziehung und der Anwendung des UN-Kaufrechtes gelten die Regularien der Incoterms.

4.

Ein Vertragsverhältnis kommt nur dann zustande, sofern das Angebot schriftlich durch die Firma Kubina Racing GmbH angenommen oder durch die Firma Kubina Racing GmbH durch ein kaufmännisches Schreiben bestätigt wird. Als kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt auch die Übersendung einer Rechnung für den konkreten Auftrag.

5.

Sofern Preise und / oder Leistungen nicht ausdrücklich betragsmäßig vereinbart sind, gilt folgende Preisliste; Fahrtkosten werden mit 0,80 € je Fahrtkilometer zzgl. MwSt. berechnet. Arbeitsstunden / Fahrstunden werden mit 60,00 € zzgl. MwSt. berechnet.

  1. Bedingungen für Anmietung von Simulatoren und Veranstaltungen:

1.

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, gilt als Tagesmiete eine Nutzung von insgesamt 8 Std./Tag. Diese 8 Std. sind in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Mehrstunden werden mit 80,00 € zzgl. MwSt. berechnet.

2.

Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, sind die Rechnungen der Firma Kubina Racing GmbH im Voraus fällig. Sollten die Zahlungen bis 7 Tage nach Rechnungserhalt nicht geleistet sein, steht der Firma Kubina Racing GmbH (Vermieter) ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung zu, sowie das Recht zur Kündigung des Vertrages zu mit der Maßgabe, dass für den Aufwand 75 % der Nettoauftragssumme pauschaliert durch den Vertragspartner zu zahlen sind.

3.

Dem Vertragspartner steht das Recht zur Kündigung des Vertrages zu. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Wird die Kündigung ausgesprochen, werden dem Vertragspartner die bis dahin entstandenen Fremdkosten bzw. die Rücktrittsgebühren der Leistungsträger zzgl. der bis dahin erbrachten Zeitkosten sowie weiterer Aufwand belastet. Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, eine Veranstaltung nicht an, oder sagte er die Veranstaltung ab, oder storniert er den Auftrag kann die Kubina Racing GmbH eine angemessene Entschädigung verlangen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Kubina Racing GmbH.

Stornobedingungen

für Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events, Anmietung von Simulatoren, Incentives und alles Vertraglich vereinbarte:

Stornierung bis 12 Monate vor Beginn der Dienstleistungen 25% der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise.

Stornierung bis 9 Monate vor Beginn 40 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise.

Stornierung bis 6 Monate 60 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise.

Stornierung bis 3 Monate vor Beginn 75 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise.

Stornierung ab 3 Monate vor Beginn 100 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise.

4.

III. Haftung

Die Kubina Racing GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungshilfen beruht. Soweit ihr keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –ausgeschlossen. Werden im Vertrag über die Kubina Racing GmbH Räumlichkeiten für die geplante Veranstaltung des Vertragspartner angemietet, so haftet der Vertragspartner für alle Schäden, die er, seine Gäste oder sonstige von ihm beauftragte Personen an der Mietfläche schuldhaft verursacht. Dies gilt ebenfalls, für die durch den Vertragspartner beauftragte Dritte und angelieferte Ausstattungsgegenstände.

5.

Der Vertragspartner stimmt zu, spätestens drei Tage vor dem Veranstaltungsbeginn konkret den Standort des Fahrsimulators (Veranstaltungsanschrift) der Firma Kubina Racing GmbH mitzuteilen. Der Vertragspartner erklärt sich bereit für eine ordnungsgemäße Zuwegung für einen LKW mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis zu 7,5 t mit Anhänger, und einer Durchfahrthöhe bis 3,80 m Höhe auf einen befestigten Weg Sorge zu tragen, der Vertragspartner sorgt weiterhin für einen ordnungsgemäßen Standort, laut Datenblatt des Mietobjektes auf tragfähigen Untergrund (mindestens 200 kg Tragfähigkeit/m²). Der Vertragspartner hat am Aktionsort in räumlicher Nähe für ein kostenfreies Parken, Unterbringung der Fahrzeuge inkl. der Anhänger Sorge zu tragen. Der Vertragspartner stellt der ausreichend geeignetes Hilfspersonal zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau den Mitarbeitern der Firma Kubina Racing GmbH  zur Verfügung, Dauer, Anzahl und die konkrete Vorgabe des Zeitraumes vor und nach Beginn der Veranstaltung wird durch die Firma Kubina Racing GmbH  spätestens einen Tag vor der Veranstaltung mitgeteilt. Sollte der Vertragspartner die benötigten Voraussetzungen am Veranstaltungsort nicht gewährleisten können, so steht der Firma Kubina Racing GmbH  ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Erbringung der Leistungen zu.

a.

Der Vertragspartner wird für den Standort des Simulators, Stromanschlüsse, laut Angabe der Firma Kubina Racing GmbH  für den Actoracer® auf seine Kosten zur Verfügung stellen.

b.

Der Vertragspartner ist für sämtliche bauordnungsrechtliche, musikrechtliche und sonstige Genehmigungen die die Veranstaltung betreffen allein verantwortlich.

c.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen sorgt der Vertragspartner, ab Anlieferung, außerhalb der Betriebszeiten, bis hin zum vereinbarten Abholtermin für den Schutz der Simulatoren gegen Zugriff, Entwendung, Nutzung und Beschädigung durch unbefugte Dritte. Schutz kann durch Security und / oder durch geeignetes Personal sowie gegebenenfalls bauliche Maßnahmen gewährleistet werden. Für etwaige Schäden am Simulator oder der technischen Ausrüstung der Firma Simulationstechnik Lingnau, die während des oben genannten Zeitraums entstehen, haftet der Vertragspartner.

5.

Die Firma Kubina Racing GmbH schuldet eine Zurverfügungstellung eines funktionstüchtigen, intakten und sicheren Actoracer® in der angemieteten Art.

Bei den Simulatoren handelt es sich um sensible hochtechnische Geräte, die aus unvorhergesehenen Gründen und auf Grund äußerer Einflüsse ausfallen können. Sollten etwaige Ausfälle während der Mietzeit eintreten, berührt dies ist nicht die Mietzahlungsverpflichtung des Vertragspartners.

6.

Die Firma Kubina Racing GmbH stellt, wenn nicht anders vereinbart, neben den Simulatoren fachlich geschultes Personal für täglich 8 Std. innerhalb der Mietkernzeit von 8.00 Uhr morgens bis 19.00 Uhr abends. Dem Personal stehenden zweimal 30 Minuten Pause pro Tag an beliebigen Zeitpunkten zu. Bei mehrtägiger Veranstaltung oder einer Anreise von mehr als 150 km vom Geschäftssitz der Firma Simulationstechnik Lingnau, stellt der Vertragspartner den Mitarbeitern der Firma Kubina Racing GmbH ein Hotelzimmer in der Nähe der Veranstaltung auf seine Kosten zur Verfügung.

7.

Bei Außenveranstaltungen steht der Firma Kubina Racing GmbH das Recht zu, bei Regen und Wind den Betrieb aus Sicherheits- und technischen Gründen ohne Einflussnahme auf die Mietzinszahlungspflicht einzustellen.

8.

Der Firma Kubina Racing GmbH steht das Recht zu, den Vertrag bis zu drei Tagen vor der Veranstaltung durch eine einfache schriftliche Erklärung zu beenden. Für den Fall dieser Beendigung entfällt die Mietzahlungspflicht des Vertragspartners. Eine Schadenersatzforderung steht dem Vertragspartner nicht zu.

9.

Sofern aus Gründen, die die Firma Kubina Racing GmbH nicht zu vertreten hat, die Firma Kubina Racing GmbH nicht zu der vereinbarten Mietzeit erscheint, entfällt für den Vertragspartner die Mietzahlungspflicht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nur möglich, sofern dieser durch die Firma Kubina Racing GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Höhe des Schadenersatzes ist auf die Höhe des ursprünglich vereinbarten Mietzinsanspruches beschränkt und ist durch den Vertragspartner konkret nachzuweisen.

10.

Mit dem Zustandekommen des Vertrages erklärt sich der Vertragspartner ausdrücklich einverstanden, dass Fotos & Kameraaufnahmen, die während des Mietzeitraums von den Simulatoren erstellt werden, uneingeschränkt von der Firma Kubina Racing GmbH genutzt werden können.

11.

Etwaige Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind auf maximal 5% des Mietpreises begrenzt und müssen durch den Vertragspartner belegt werden.

 

  1. Verkauf von Simulatoren / Zubehörteilen / Accessoires / Gutscheinen:

1.

Der Verkauf gebrauchter Gegenstände durch die Firma Kubina Racing GmbH erfolgt gegenüber Unternehmen als Käufer unter Ausschluss der Gewährleistung, gegenüber Verbrauchern als Käufer beschränkt auf 6 Monate ab Übergabe. Bei Neukauf beträgt die Gewährleistung gegenüber Unternehmen als Käufer 12 Monate, gegenüber Verbrauchern 24 Monate ab Übergabe. 

2.

Der Übergabeort der Gegenstände ist der Geschäftssitz der Firma Kubina Racing GmbH, sofern der Käufer die Übersendung der Gegenstände begehrt, geht die Gefahr am Geschäftssitz der Firma Kubina Racing GmbH auf den Käufer über.

Bei einer Versendung innerhalb Deutschlands wählt die Firma Kubina Racing GmbH gegen Vorkasse die gebotene Transportart (Post / Brief / Paket / Spedition), sofern die Versendung in das EU-Ausland erfolgt, ist durch den Käufer mitzuteilen, welche Art der Versendung gewählt werden soll. Für die Einhaltung sämtlicher steuerlichen / zollrechtlichen Gegebenheiten, ist ausschließlich der Käufer verantwortlich, analoges gilt für Drittländer (nicht EU-Land/ außereuropäische Länder).

Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei Auslandsgeschäften der Rechnungsbetrag zzgl. eines Sicherheitsbetrages in Höhe der möglichen Umsatzsteuer abgefordert und ist durch den Käufer vollumfänglich inkl. kalkulatorischer Transportkosten vor schussig zu zahlen.

Sofern die Ware ordnungsgemäß am Zielort verbracht ist und die für die steuerliche Anerkennung der Verbringung ins Ausland notwendigen Unterlagen (Bsp. Gelangenheitsbescheinigung) bei der Firma Simulationstechnik Lingnau vorliegen, wird bei umsatzsteuerfreier Leistung der gezahlte Sicherheitseinbehalt dem Käufer durch die Firma Kubina Racing GmbH wiedererstattet.

3.

Die Bezahlung der Ware erfolgt vor Auslieferung, die Versendung erfolgt im In- und Ausland erst nach vollständiger Zahlung der gestellten Rechnung. Bei Anwendung des UN-Kaufrechtes vereinbaren die Parteien, dass die Firma Kubina Racing GmbH nur bei Verschulden haftet.

4.

Sofern etwaige Mängel bestehen und eine Gewährleistungspflicht besteht, ist der Käufer verpflichtet, den Mangel schriftlich der Firma Kubina Racing GmbH anzuzeigen, für die Überprüfung der Mangelhaftigkeit hat der Käufer den Gegenstand an den Übergabeort, bei Aufgliederung der Ware an den Geschäftsort der Firma Kubina Racing GmbH zu übersenden. Der Firma Kubina Racing GmbH stehen Nachbesserungsversuche zu.

Dem Käufer wird alternativ zur Versendung des der Gewährleistung unterliegenden Gegenstandes die Möglichkeit eingeräumt, auf seine Kosten eine Problemanalyse und Reparatur vor Ort am Standort des Gegenstandes zu verlangen, dieses Verlangen ist schriftlich unter Angabe des Standortes des Gegenstandes erforderlich.

Nach Erhalt des Standortes und der konkreten Mängelanzeige wird binnen einer Woche durch die Firma Kubina Racing GmbH mitgeteilt, in welchem Zeitfenster ein Monteur, mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich 5 Tagen Ankündigung, vor Ort erscheinen wird.

Die Kosten für den Techniker für den Transfer vom Geschäftssitz der Firma Kubina Racing GmbH zu dem Standort der Ware ist durch den Käufer per Vorkasse zu übernehmen, hierzu wird die Firma Kubina Racing GmbH die zu erwartenden kalkulatorischen Fahrt- / Bahn-/ Flugkosten als Reisekosten ermitteln und als Vorschussrechnung dem Vertragspartner übersenden.

Erst nach Ausgleich der Vorschussrechnung entsteht eine Verpflichtung zum Erscheinen am Standort, die Kostentragung für den Service der Begutachtung / Reparatur vor Ort ist durch den Käufer geboten, unabhängig, ob ein gewährleistungspflichtiger Mangel, für welchen die Firma Kubina Racing GmbH einzugestehen hat, vorliegt oder nicht.

5. Beim Kauf eines Gutscheins, kann dieser Gutschein 2 Jahre ab Erwerbsdatum im Kubina Racing Center eingelöst werden. Für bereits erfolgte Buchungen ist eine nachträgliche Einlösung nicht möglich. Die Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Beschenkte kann mit dem Gutschein seine gewünschte Simulator Zeit buchen, und gibt im letzten Buchungsschritt unter www.kubina-racing.de/terminbuchung die „Zahlungs vor Ort/Gutschein“ als Bezahlungsmethode an. Der Gutschein muss entweder ausgedruckt oder Digital bei der Bezahlung vor gelegt werden. 

Etwaige Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind auf maximal 5% des Kaufpreises begrenzt und müssen durch den Käufer belegt werden.

  1. Schlussbestimmungen:

Die Vertragssprache ist deutsch, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen/ Ergänzungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden sind nur verbindlich, sofern sie durch die Firma Kubina Racing GmbH schriftlich bestätigt werden. E-Mails genügen nicht der Schriftform.

Die Daten der Vertragspartner werden im Rahmen des Geschäftsbetriebes personenbezogen unter Berücksichtigung des deutschen Datenschutzgesetzes verarbeitet.

Sollten einzelne Bestimmungen der hiesigen Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser hiesigen Bedingungen wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültigen/ undurchführbaren Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Firma Kubina Racing GmbH

(Stand Januar 2021)